Ja, erklär mal, wir haben keine in der Hochschule verankerte Satzung... Wir führen sie alle im gemeinsamen Einverständnis aus und deswegen können wir eine Satzungsänderung auch vollziehen.
Wenn es auf die Konteneröffnung zurückzuführen ist, müssen wir sie letztlich nur weitergeben. Wenn es sich auf den Titel Geschäftsführung bezieht, dann ist deine Aussage nicht verstänflich